Expertenrat

Ist auch der Besitz einer Studentenwohnung (1-Zimmer-Appartment) ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Sophie S. am 31.01.2019 

Ich hätte eine Frage zum Baukindergeld. Es darf laut den  Voraussetzungen der KfW keine zur Dauernutzung vorhanden Immobilie vorhanden sein (pro Haushalt, Stichtag Baugenehmigung).  Meine Frage ist nun: zählt eine vorhandene Studentenwohnung auch als "schädlicher" Vorbesitz? Es geht im genauen um ein 1-Zimmer-Apartment mit Küche/Bad. Die Küche ist Teil des Zimmers, das Bad ist ein separater Raum. Größe 25m².  Das Zimmer wird nicht dauerhaft genutzt, sondern nur während des Studiums, das heißt während der Semesterferien (ca. 4 Monate pro Jahr) nicht.  Ist der Besitz einer solchen Immobilie schädlich für die Beantragung des Baukindergelds? 

Antwort von aktion pro eigenheim 

Soweit wir wissen, zählt auch ein 1-Zimmer-Appartment als Wohneigentum und ist damit ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Ausnahmen sind nur bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus vorgesehen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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