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Das barrierefreie Badezimmer

Anforderungen an die Planung des Bades

Die Planung von Sanitärräumen für Menschen mit Behinderungen und Rollstuhlbenutzer ist besonders sorgfältig und in enger Abstimmung mit dem Bewohner durchzuführen. Detaillierte Planungsgrundlagen für ein barrierefreies Bad sind der DIN 18025 Teil 1 und 2 zu entnehmen.
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Ergonomisch geformtes Waschbecken mit Haltegriffen
Ein ergonomisch geformtes Waschbecken mit Haltegriffen erleichtert den Alltag
Foto: Barrierefrei Leben e.V.

Die dort angegebenen Bewegungsflächen sind Mindestanforderungen. Die Detailausstattungen, insbesondere Haltegriffe und Ähnliches, sollten grundsätzlich mit dem späteren Benutzer abgestimmt werden. Gegebenenfalls ist auf weitere Sonderanforderungen Rücksicht zu nehmen, beispielsweise besondere Hygiene für Stomaträger, ausreichende Zwangsbelüftung vor allem bei deckenhoch geschlossenen Duschbereichen, Verbrühungsschutz bei Sanitärarmaturen. Wegen der gegebenenfalls langen Verweilzeiten von behinderten Personen im Bad ist für andere Familienmitglieder oder Gäste ein separater Sanitärraum erforderlich.

Wichtige Grundsätze für die Planung von barrierefreien Sanitärräumen:
  • Vor jedem Sanitärobjekt ist eine Bewegungsfläche von 120 cm x 120 cm (für Rollstuhlbenutzer 150 cm x 150 cm) vorzusehen.

  • Das Bad sollte mit einem schwellen- und stufenlos begehbaren (für Rollstuhlbenutzer auch befahrbaren) Duschplatz ausgestattet sein. Das nachträgliche Aufstellen einer unterfahrbaren Badewanne mit Lifter muss möglich sein. Vor der Längsseite der Badewanne ist eine Bewegungsfläche von 150 cm erforderlich.

  • Ein flacher Waschtisch mit Beinfreiheit (bzw. mit dem Rollstuhl unterfahrbar) muss in einer den individuellen Bedürfnissen entsprechenden Höhe montiert werden. Neben dem Waschtisch ist eine Bewegungsfläche von 20 cm vorzusehen.

  • Die Sitzhöhe des WC-Beckens (einschließlich Sitz) muss 48 cm betragen (evtl. individuelle Höhenanpassung erforderlich). Der Abstand der WC-Vorderkante zur Rückwand sollte 70 cm betragen. Neben dem WC ist rechts oder links eine Bewegungsfläche von 95 cm, auf der anderen Seite von 30 cm erforderlich.

  • Der Sanitärraum muss eine mechanische Lüftung erhalten.

  • Die Tür zum Sanitärraum muss 90 cm breit sein und nach außen aufschlagen. Sie sollte verriegelbar, jedoch im Notfall von außen entriegelbar sein. An der Innenseite empfiehlt sich die Anbringung eines ca. 60 cm langen Handlaufs in 85 cm Höhe.

Jede Art von Überausstattung ist zu vermeiden. Befestigungsorte für Accessoires, Haltegriffe und insbesondere für hubtechnische Hilfen sollten vorher mit dem Nutzer und dem Pflegepersonal abgestimmt werden.

Quelle: IWO
 

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