Prospekt vom VPB: Baufirma pleite, was dann? - aktion pro eigenheim - page 1

Baufirma pleite! Was dann?
Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer
Geht während des Hausbaus die Bau-
firma pleite, ist das für viele Bauherren
eine Katastrophe. Mit der Insolvenz
stockt das Bauvorhaben, zeitliche Ver-
zögerungen und Mehrkosten sind die
Folgen. Besonders gefährdet sind alle,
die mit Bauträgern bauen, speziell die
Käufer von Eigentumswohnungen. Das
Bauträgergeschäft ist komplex und birgt
enorme Risiken, bis hin zum kompletten
Verlust des finanziellen Einsatzes.
Lesen Sie dazu den VPB-Ratgeber
„Bauträger pleite! Was dann?“
Eigenes Grundstück bringt Sicherheit
Bauherren, die mit einem Generalüber-
nehmer (GÜ) oder Generalunternehmer
(GU) auf ihrem eigenen Grundstück
bauen, trifft eine Firmenpleite in der
Regel nicht so hart wie Bauherren, die
beim Bauträger kaufen. Ein wichtiger
Unterschied liegt im Prinzip: Während
beim Bauträgermodell Baugrundstück
und Bauwerk bis zum Schluss im Eigen-
tum des Bauträgers bleiben, bauen
Generalunter- und Generalübernehmer
immer auf dem Grundstück der Bau-
herren. Das heißt, im Fall einer Insolvenz
haben die Bauherren, die mit GU und
GÜ bauen, immerhin noch das eigene
Grundstück und zwar mit allem, was
darauf bereits gebaut wurde.
Allerdings dürfen Bauherren in diesen
Fällen keine Fehler machen, sondern
müssen die Entscheidung des Insolvenz-
verwalters abwarten. Ab Beantragung
des Insolvenzverfahrens stockt das Bau-
vorhaben nämlich für mindestens sechs
Monate. Ursache ist das gesetzlich gere-
gelte Insolvenzverfahren, das bestimmte
Schritte verbindlich vorgibt. Bis der Insol-
venzverwalter bestellt ist und sich ent-
scheiden kann, ob weitergebaut wird,
vergeht viel Zeit. In dieser Phase können
Bauherren oft nichts tun – außer warten.
Nicht selbst weiterbauen!
Vor allem weiterbauen dürfen sie nicht
auf eigene Faust. Tun sie es doch, wird
das teuer! Dann fordert der Insolvenz-
verwalter nämlich Schadenersatz von den
Bauherren. Das darf er, weil die Bauherren
durch ihr eigenmächtiges Weiterbauen
der Firma, die ja formal noch existiert,
die Möglichkeit nehmen, den Bau doch
noch vertragsgemäß zu beenden und
dafür auch die Rechnung zu stellen und
zu kassieren – was wiederum im Inte-
resse aller liegt, die vom Bauunternehmer
noch Geld bekommen. Diese entgangene,
potenzielle Einnahme holt sich der Insol-
venzverwalter bei den voreiligen Bauher-
ren zurück. Im schlimmsten Fall zahlen
Bauherren dann also doppelt: Einmal
die neue Firma, die sie vorschnell mit
dem Weiterbau beauftragt haben und
zusätzlich den Gewinn der Firma, die
ursprünglich hätte bauen sollen.
Das Insolvenzrecht ist komplex und nicht
verbraucherfreundlich. Sobald das Insol-
venzverfahren läuft, heißt es deshalb:
Ruhe bewahren! Hektik schadet. Bevor
Bauherren irgendetwas unternehmen,
sollten sie ihren VPB-Bausachverständi-
gen konsultieren und einen Baurechts-
anwalt aus dem VPB-Netzwerk hinzu-
ziehen. Gemeinsam beraten sie, welche
Möglichkeiten sie haben, die bereits in-
vestierten Gelder zu schützen und den
Schaden möglichst gering zu halten. Und
zwar sowohl den finanziellen Schaden,
als auch den materiellen Schaden. Mate-
rieller Schaden entsteht beispielsweise,
wenn der Bau lange offen steht, Regen
und Frost die ungeschützten Mauerkro-
nen durchfeuchten, Wasser in den Keller
läuft oder wertvolle Baustoffe unge-
schützt in der Witterung lagern.
Vorbeugen ist nötig!
Firmenpleiten sind eine schlimme Sache.
Bauherren sollten deshalb immer ver-
suchen, eine seriöse, wirtschaftlich
gesunde Firma zu beauftragen. Gute
Firmen, so die Erfahrung der VPB-Be-
rater, finden Bauherren durch Empfeh-
lungen in der Region. Unternehmen, die
schon zahlreiche Häuser vor Ort gebaut
haben, leben von ihrem guten Ruf. Eine
Firma, die weit weg beheimatet ist, zieht
oft den Bau durch und verschwindet
danach wieder. Auch Mängel beseitigt
sie später oft nur schleppend oder gar
nicht mehr, weil die Anfahrten zu lange
dauern.
Sicherheiten verlangen!
Bauherren sollten im Vertrag mindestens
die ihnen gesetzlich zustehende Erfül-
lungssicherheit geltendmachen. ImSchlüs-
selfertigbau sind das, sofern Abschlags-
zahlungen vereinbart sind, fünf Prozent
der Bausumme. Nach VPB-Erfahrung
reicht das aber im Fall einer Insolvenz
nicht aus, um den Bau fertigzustellen.
Besser, wenn auch teurer, wären des-
halb höhere Sicherheiten für die Ver-
tragserfüllung. Die müssen aber in den
Vertrag hineinverhandelt werden.
Wichtig ist auch der Zahlungsplan: Er
sollte die Bauherren keinesfalls zur Vor-
kasse zwingen. Sind die Abschlagszah-
lungen höher als der jeweils tatsächliche
Wert des Bauwerks, leisten die Bau-
herren Vorkasse. Wird dann die Firma
insolvent, sind diese Überzahlungen
wirtschaftlich betrachtet verloren. Bau-
herren sollten auch während des Baus
Abschlagsrechnungen immer erst über-
weisen, wenn ein eigener Bausachver-
ständiger bestätigt: Der Bauabschnitt ist
fertig und hat keine Mängel. Und bis zur
Beseitigung eventueller Mängel sollten
sie den entsprechenden Teil von der
Rate zurückbehalten!
Baufirma pleite!
Was dann?
Seite 1
1 2
Powered by FlippingBook