Prospekt vom VPB: Baufirma pleite, was dann? - aktion pro eigenheim

Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Baufirma pleite! Was dann? Freie Kündigung kann teuer werden! Aber selbst, wenn die Bauherren alles richtig machen, kann die Baufirma pleite gehen. Viele Bauherren reagieren dann voreilig und kündigen den Vertrag. Das können sie zwar tun, denn laut BGB § 649 S.1 kann ein Werkvertrag jederzeit frei gekündigt werden. Dafür zahlen die Bauherren aber unter Umständen einen hohen Preis: Wenn sie kündigen, müssen sie nämlich dem Unternehmer den Werk- lohn zahlen, abzüglich ersparter Aufwen- dungen. Das heißt, der Unternehmer muss zwar nichts bauen, bekommt aber trotz- dem den Gewinn, den er andernfalls durch die gekündigte Leistung erzielt hätte. Der VPB rät hier: Bei Insolvenzgerüchten nicht dem ersten Reflex folgen und kün- digen, sondern sich erst einmal baufach- lich und juristisch beraten lassen. Steht das Haus nämlich beispielsweise kurz vor der Fertigstellung, kommt eine freie Kündigung durchaus in Betracht: Der zu zahlende Gewinn ist dann minimal und die unkomplizierte Lösung – zumal, wenn besondere Kündigungsrechte nicht vereinbart wurden – nicht zu verachten. Kündigungsrecht vereinbaren! Ein Stück weit vertraglich absichern kön- nen sich Bauherren inzwischen auch in einem weiteren Punkt: Der BGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 (Aktenzeichen VII ZR 56/15) für ein Stück Rechtssicher- heit in einer alten Streitfrage gesorgt: Demnach können Bauherren, die auf eigenem Grund und Boden bauen, inzwi- schen vertraglich ein Kündigungsrecht vereinbaren, falls der Unternehmer selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- verfahrens stellt. Als besondere Folge dieser Kündigung ist zu regeln, dass dann nur die bis zur Kündigung erbrach- ten Leistungen zu bezahlen sind und dem Bauherren im Übrigen ein Schadenser- satzanspruch wegen Nichterfüllung zu- steht. So abgesichert können Bauherren im Fall einer Firmenpleite den eigenen Schaden halbwegs begrenzen. Das Ganze dient den Bauherren natürlich nur, wenn sie frühzeitig vom Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hören. Insolvenzen bahnen sich an Denn selbst wenn die Firma anfangs solide dasteht, kann sie in Turbulenzen geraten. Das bahnt sich nach VPB-Er- fahrung oft an. Bauherren sollten des- halb regelmäßig auf ihrer Baustelle nach dem Rechten sehen. Nur so fällt ihnen auf, wenn sich Arbeiten verzögern, Subunter- nehmer nicht mehr erscheinen, fremde Firmen auftauchen, Material nicht gelie- fert oder sogar wieder abgeholt wird, wenn die Baustelle tagelang verwaist ist und einen schlampigen Eindruck macht. Das können Hinweise auf mögliche Prob- leme der Baufirma sein. Gibt es Indizien für Probleme, sollten Bauherren mit ihrem Sachverständigen und dem Baurechtsan- walt überlegen, wie es weitergehen kann. Checkliste: So können Sie vorbeugen: Holen Sie umfassende Informationen über die Firma ein, mit der Sie bauen möchten. (Für VPB-Mitglieder gibt es dazu besondere Angebote.) Lassen Sie sich Referenzen nennen und fragen Sie diese auch ab! Geben Sie den Bauvertragsentwurf samt Zahlungsplan VOR der Unter- schrift dem unabhängigen Bausach- verständigen und Ihrem Anwalt zur Prüfung. Vereinbaren Sie mithilfe Ihres An- walts Sicherheiten, Einbehalte, spezielle Versicherungen, Sonder- kündigungen und Vertragsstrafen. Leisten Sie keine Vorkasse. Bezahlen Sie während des Baus nur die vereinbarten Abschlagssummen und auch die erst, nachdem Ihr Bau- sachverständiger bestätigt hat, dass die Rechnung dem Zahlungsplan und Bautenstand entspricht – und die Bauarbeiten mängelfrei sind. Zahlen Sie nichts „schwarz“. Achten Sie auf Ihre Baustelle! Macht die Baustelle einen schlampigen Eindruck? Kommen Firmen unpünktlich oder gar nicht? Melden sich Handwerker mit Beschwer- den bei Ihnen direkt, statt bei der Bau- firma, die alles koordinieren sollte? Werden Lieferungen wieder abgeholt? Stehen Baustoffe ungeschützt herum? Läuft Wasser in die Baustelle? Hält der Bauleiter Sie hin? Verzögert sich der Bau immer wieder oder über längere Zeit? Bittet die Firma um größere Abschläge oder Vorkasse? Werden Mängel, die bei Baukontrollen angemahnt wurden, nicht behoben? Werken plötzlich fremde Firmen auf der Baustelle? Was tun, wenn Insolvenz droht? Nicht voreilig den Vertrag kündigen! Nicht voreilig andere Firmen mit dem Weiterbauen beauftragen! Beim Insolvenzgericht recherchieren, ob der Insolvenzantrag für Ihre Bau- firma gestellt wurde – und von wem. VPB-Berater anrufen und Kontakt zum Baufachanwalt im VPB-Netzwerk aufnehmen. Gemeinsamüberlegen, wie es weitergeht. Sachverständigen beauftragen, den Bautenstand festzustellen. Klären, welche Arbeiten noch ausstehen und welche bereits bezahlt sind. Wert des Baus feststellen. Gegebenenfalls Zahlungen einstellen. Eventuell vertragliches Sonderkündi- gungsrecht ausüben. Prüfen, ob andere besondere Kündi- gungsmöglichkeiten vorliegen oder geschaffen werden können. Die Mate- rie ist komplex, Bauherren brauchen dazu den Rat des Baurechtsanwalts. Seite 2 Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2016 Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11

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