Prospekt vom VPB: Zahlungsplan - aktion pro eigenheim

VPB erband rivater Bauherren e.V. Ratgeber für Bauherren und Immobilienkäufer Chausseestraße 8, 10115 Berlin www.vpb.de, info@vpb.de Telefon 030/278901-0 Fax 030/278901-11 Verhandeln Sie gegebenenfalls nach ! Ihr Bausachverständiger hilft Ihnen mit Informationen dabei. Lassen Sie sich nicht auf einen überzogenen Zahlungsplan ein! Lassen Sie sich über Bürgschaften und Sicherheiten beraten ! Lassen Sie sich nicht auf kurzfristige Änderungen am Zahlungsplan oder Vertrag ein – auch nicht vorm Notartermin ! Bezahlen Sie die erste Rate erst, wenn Sie die Erfüllungssicherheit bekommen haben. Achtung: Der Bauträger muss noch weitere Voraussetzungen erfüllen, bevor er Abschlagszahlungen verlangen darf. Am wichtigsten ist die Eintra- gung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch auf Ihren Namen. Bezahlen Sie keine Abschlagsrech- nung, bevor Ihr Sachverständiger geprüft hat, ob der Bautenstand erreicht und der Bauabschnitt ohne Mängel ist. Bezahlen Sie die Abschlussrechnung nicht vor der förmlichen Abnahme. Bereiten Sie die Abnahme mit Ihrem Sachverständigen vor. Nehmen Sie Ihren Sachverständigen mit zur Abnahme. Bezahlen Sie die Abschlussrechnung nicht komplett, bevor alle Restarbei- ten erledigt und Mängel behoben sind – behalten Sie das Doppelte der Restfertigstellungskosten ein. Achtung: Alle in diesem Ratgeber genannten Abschlagszahlungen und Prozente sind pauschalierte Erfah- rungswerte. Sie lassen sich nicht einfach auf jedes beliebige Objekt übertragen. Seite 2  Der Zahlungsplan Verband Privater Bauherren e.V. Berlin, 2013 schon 97 Prozent der Gesamtsumme überwiesen, wenn erst der Estrich im Haus gegossen wird. Dann fehlen noch wesentliche Bauarbeiten, wie Bodenbeläge, Fliesen und Innentüren, Treppe und Haustür, Heizung, Sanitär- objekte und Fassadenputz. Allein für die Fertigstellung dieser Gewerke veranschlagen Experten rund 20 Prozent der Bausumme. Jeder Laie kann sich vorstellen, was passiert, wenn die Firma jetzt Pleite geht: Der Bauherr verliert das bereits bezahlte Geld. Er sitzt auf einer unfertigen Bauruine und er muss eine neue Firma finden, die bereit ist, die Bauarbeiten fertigzustellen. Am Bauablauf orientieren Ein Zahlungsplan sollte sich immer am Bauablauf orientieren. Der kann von Bauvorhaben zu Bauvorhaben sehr unterschiedlich sein. Deshalb lassen sich Zahlungspläne auch nicht über einen Leisten schlagen. Grob gerechnet lässt sich der Bau (ohne Keller) in etwa so finanzieren: Die ersten fünf Prozent der Bausumme werden fällig nach Vorlage der kompletten Planungsunterlagen mit Bauantrag beziehungsweise der Bauanzeige, mit Statik, Wärmeschutz- nachweis, gegebenenfalls Schall- schutznachweis und Entwässerungs- planung sowie der Ausführungspla- nung. Die nächste Tranche, meist um die 18 Prozent, wird fällig, wenn das Erdgeschoss einschließlich Decke im Rohbau fertiggestellt ist. Mit rund 25 Prozent sollte der Bauherr rechnen, sobald der Rohbau steht, einschließ- lich der Dachdeckung sowie aller Klempner-, Spengler- und Flaschnerar- beiten. Um die neun Prozent kann der Unternehmer in Rechnung stellen, sobald die Rohbauinstallation der Haustechnik abgeschlossen ist. Noch einmal zehn Prozent kann er fordern, wenn die Fenster eingebaut wurden. Sind Trockenbau, Innenputz und Estrich fertig, stehen der Firma weitere 13 Prozent zu. Weitere 15 Prozent sollten bei Abnahme des Hauses ge- zahlt werden, die restlichen fünf Pro- zent nach der vollständigen Fertigstel- lung und der Beseitigung aller Mängel. Druckzuschlag einbehalten Diese Abschlagszahlungen wären ideal, aber so funktioniert es juristisch leider nicht, denn: Mit der Abnahme wird immer auch die Schlussrechnung fällig, also 100 Prozent der Bausumme. Weil aber bei der Abnahme erfah- rungsgemäß noch nicht alle Arbeiten ausgeführt sind und der Bausach- verständige noch Mängel entdeckt, darf der Bauherr von der letzten Tranche die Summe einbehalten, die zur Erledigung der Restarbeiten noch anfällt. Wie viel das ist, kann der Sachverständige verlässlich beurteilen. Außerdem darf der Bauherr diese noch ausstehende Restsumme – mit einem sogenannten Druckzuschlag – verdoppeln. Übrigens: Wer Abschläge auf den Werklohn beim Hausbau zahlt, hat einen Anspruch darauf, dass ihm der Unternehmer bei der ersten Abschlagszahlung eine Vertragser- füllungssicherheit in Höhe von fünf Prozent der Vergütung stellt. Wenn der Unternehmer es verlangt, kann das in der Form eines Ein- behalts geschehen. Dann zieht der Bauherr von der ersten Rate einfach die Sicherheit ab. Üblich sind in der Praxis Bürgschaften, manchmal kommen auch Versicherungen vor. Wichtig hierbei ist, dass es sich um namhafte Sicherungsgeber handelt, vorzugsweise in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugte Kreditins- titute oder -versicherer. Checkliste zum Zahlungsplan: Lassen Sie den Bauvertrag mit Zahlungsplan VOR Ihrer Unterschrift vom Sachverständigen prüfen. Lesen Sie mehr zum Thema »Abnahme« im VPB-Ratgeber »Vorsicht bei der Bauabnahme«. 8 Di r stlichen 20 Prozent fällig werden. Das Gesetz verlangt beim Ver- braucherbauvertrag, dass die l tzte Rate mi destens zehn Proze t betragen muss. Checkliste zum Zahlungsplan: Lassen Sie den Bauvertrag mit Zahlungsplan VOR Ihrer Unterschrift vom Sachverständige prüfe . Verha deln Sie gegebenenfalls nach! Ihr Bausachverständig hilft Ihnen mit Informationen dabei. Lasse Sie sich nicht auf inen überzogenen Zahlun splan ein! Lassen Sie sich über Bürgschaften und Sicherheite beraten! Lassen Sie sich nicht auf kurzfristige Änd rung n am Zahlungsplan oder Vertrag ein – auch icht vorm Notartermin! Bezahle Sie die erste Rate erst, wenn Sie die Erfüllungssicherheit bekommen haben. Achtung: D r Bauträg r mus noch w itere Vorauss tzungen erfüllen, b vor er Abschlagszahlungen verla en darf. Am wichtigsten ist die E nt a- gung der A flassungsvormerkung im Grundbuc auf Ihren Nam . Bezahlen S e keine Ab chlagsrech n , b vor Ihr Sachverständiger geprüft hat, ob der Bautenstand erreic t und d r Bauabschnitt ohne Mä el ist. Banken, Notare o er R chtsanwälte können und müssen die Bautechnik nicht beurteilen. Bezahlen Sie die Abschlussrechnung- nicht vor der förmlichen Abna me. Bereiten Si die Abnahme mit Ihr m Sachv rständigen vor. Nehm n Sie Ihr Sachverständigen mit zur Abna me. Bezahlen Sie die Abschlussrechnung nicht kompl tt, bevor al e R starbei- ten erledigt und Mänge behoben sind – behalte Sie das Doppelt der Restfertigstellungskosten ein.

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